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Gas-fired boiler

GASINSTALLATIONEN

Lassen Sie sich bei der Gasversorgung unterstützen

Ich installiere, prüfe, warte Ihre Gasanlage.

Laut Österreichischen Landesgesetz ist die Errichtung, Abnahme, Wartung und Prüfung von Gasanlagen verpflichtend vorgeschrieben. In Intervallen  sind Gasanlagen nach den Richtlinien der Gassicherheitsverordnung, gemäß der Norm ÖVGW G10, zu prüfen. Gasgeräte sind nach Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz § 25 wiederkehrend zu prüfen:

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- Geräte bis 15KW Leistung alle 3 Jahre
- über 15 bis 50 KW alle zwei Jahre
- über 50 KW jährlich

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Unsere Leistungen:

  • Gasanlagen Neuinstallationen

  • Gasgerätetausch

  • Gasgerätewartung

  • Gasanlagenprüfung G10

  • Gasgeräteprüfung §25

Gasinstallation: Über uns
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